Praxis
GOÄ Reform: Was du jetzt über die GOÄ neu wissen musst
Lesedauer: 6 Minuten
25.01.2026
Darum geht's
Es ist Januar 2026. Wenn du als niedergelassene Ärztin oder Arzt auf deine Privatabrechnungen schaust, arbeitest du immer noch mit einer Gebührenordnung, deren letzte echte Überarbeitung aus dem Jahr 1996 stammt. Fast 30 Jahre, in denen sich die Medizin durch Digitalisierung, KI und minimal-invasive Verfahren grundlegend verändert hat – während dein wirtschaftliches Fundament im analogen Zeitalter feststeckte.
Doch das Warten hat ein Ende. Nach jahrzehntelanger Hängepartie ist die GOÄ-Novelle Realität geworden. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um deine Praxis sicher in die neue Ära zu steuern.
Warum kommt die Reform ausgerechnet jetzt?
Über Jahrzehnte war die GOÄ-Reform ein politischer Zankapfel. Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband belauerten sich gegenseitig, während das Gesundheitsministerium unter wechselnden Ministern das Thema konsequent mied. Der Knoten platzte erst 2025, als die Ärzteschaft auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig mit überwältigender Mehrheit für den ausgehandelten Kompromiss stimmte – 212 zu 19 Stimmen.
Maßgeblich für die aktuelle Dynamik ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Ihr Zeitplan ist ambitioniert: Bis Mitte 2026 soll der offizielle Regelungsentwurf vorliegen. Das politische Kalkül dahinter ist klar – ohne eine modernisierte GOÄ droht der schleichende Weg in die Einheitsversicherung, ein Szenario, das weder die bürgerliche Regierung noch die Ärzteschaft will.
Ein komplett neues System: Was sich grundlegend ändert
Vergiss vieles, was du über Regelhöchstsatz und Schwellenwert weißt. Die GOÄ neu ist kein Update – sie ist ein komplett neues Betriebssystem für die Abrechnung bei Privatversicherten.
Der Steigerungsfaktor fällt weg
Das ist wohl die radikalste Änderung für deinen Praxisalltag. Bisher konntest du den Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5-fach nutzen, um Schwierigkeit, Zeitaufwand oder schlicht die Inflation abzubilden. In der GOÄneu gilt: Es gibt Festpreise.
Die Bewertungen basieren erstmals auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation. Experten haben für jede der rund 5.500 Ziffern berechnet, wie viel Arztzeit, Personalbindung und Sachkosten im Schnitt anfallen. Nur in extrem eng definierten Fällen – medizinische Exoten, BMI über 40, schwerste Komplikationen – darf noch gesteigert werden. Das ist aber nicht mehr das Instrument für den etwas anstrengenderen Patienten, sondern wirklich für echte Ausnahmefälle reserviert.
Zuschläge statt Faktoren
Wie bildest du nun Besonderheiten ab? Durch ein ausdifferenziertes System von Zuschlägen. Anstatt die Ziffer zu steigern, kodierst du künftig die Grundleistung plus Zuschläge für Zeitaufwand plus Erschwerniszuschläge – etwa für Kinder, Multimorbidität oder ungünstige Zeiten.
Diese Zuschläge sind ebenfalls Festbeträge. Das schafft Transparenz für die PKV und bedeutet weniger Rückfragen. Allerdings erhöht es die Komplexität deiner Dokumentation enorm. Wer den Zuschlag vergisst, verschenkt bares Geld.
Mal wieder entscheidet eine Kommission
Künftig wird eine Gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe institutionalisiert. Diese soll die GOÄ lebendig halten und kontinuierlich neue Verfahren aufnehmen. Kritiker sehen hier eine Kollektivierung des Privatrechts – die PKV sitzt nun offiziell mit am Tisch, wenn über medizinische Innovationen entschieden wird. Befürworter halten dagegen, dass dies der einzige Weg ist, um einen erneuten 30-jährigen Stillstand zu verhindern.
Die Gewinner: Sprechende Medizin wird endlich fair bezahlt
Wenn du Hausärztin, Internist, Pädiater oder Psychiater bist, ist die GOÄneu eine gute Nachricht. Der jahrelange Missstand, dass technische Leistungen besser bezahlt wurden als die ärztliche Zuwendung, wird korrigiert.
Das neue Honorarsystem belohnt Geduld – buchstäblich. Die pauschalen Beratungsziffern werden durch ein modulares System ersetzt. Für jede weiteren 5 oder 10 Minuten gibt es einen Zuschlag, und diese sind kumulierbar. Ein 20-minütiges Gespräch bringt damit deutlich mehr Honorar als ein 5-minütiges. Du musst nicht mehr tricksen oder begründen, warum du den Faktor 3,5 nimmst – du kodierst einfach die Zeit.
Endlich werden auch Leistungen bezahlt, die du bisher oft nebenbei erbracht hast: Sichtung von Fremdbefunden, Fallkonferenzen, Koordination mit Pflegediensten oder Angehörigen. Diese Leistungen erhalten eigene Ziffern und werten die hausärztliche und internistische Betreuung massiv auf.
Die Verlierer: Technik und Hochleistungsmedizin unter Druck
Wo Licht ist, ist naturgemäß auch Schatten. Die betriebswirtschaftliche Kalkulation ist gnadenlos gegenüber Leistungen, die durch technischen Fortschritt effizienter geworden sind.
Geräte werden schneller. Ein MRT oder ein Laborautomat schafft heute ein Vielfaches des Durchsatzes verglichen mit 1996. Die Logik dahinter: Der Preis pro Untersuchung muss sinken. Fachverbände der Radiologie prognostizieren Honorarverluste von bis zu 29 Prozent in Teilbereichen. Der Berufsverband der Deutschen Radiologen warnte drastisch vor einem Praxissterben. Auch im Labor führen Automatisierungsgewinne zu Cent-Beträgen pro Parameter.
Auch die operativen Fächer sind in Aufruhr. Das Problem: Die neuen Festpreise bilden oft die Durchschnitts-OP ab. Komplexe Eingriffe, die früher über den 3,5-fachen Satz kompensiert wurden, sind teilweise unterfinanziert. Trotzdem haben die Verbände den Kompromiss am Ende mitgetragen – um das große Ganze nicht zu gefährden.
Honorarsteigerung: Was bedeuten die +13,2 Prozent wirklich?
Die Bundesärztekammer wirbt mit einer prognostizierten Volumensteigerung von 13,2 Prozent über drei Jahre. Doch Vorsicht: Das ist ein Durchschnittswert.
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Psychiater können mit deutlich höheren Zuwächsen rechnen, vielleicht 20 Prozent oder mehr. Geräteintensive Fächer müssen dagegen mit Nullrunden oder sogar Verlusten rechnen. Bei Misch-Praxen kommt es auf das individuelle Profil an: Wer viel spricht und wenig apparative Diagnostik macht, gewinnt. Wer eine Röntgen- und Spritzen-Praxis führt, verliert.
Es ist deshalb essentiell, dass du nicht auf den Durchschnitt schaust, sondern dein eigenes Leistungsspektrum simulierst, sobald die finalen Ziffernlisten verfügbar sind.
Was du jetzt konkret tun solltest
Die Reform kommt nicht über Nacht, aber sie kommt gewaltig. Hier sind die wichtigsten Punkte für deine Vorbereitung.
Deine Praxissoftware muss komplett umgebaut werden. 5.500 neue Ziffern, neue Logiken für Zuschläge und Kombinationen – die PVS-Hersteller werden dafür Gebühren verlangen. Kläre frühzeitig, ob dein Anbieter GOÄneu-ready ist.
Deine MFAs sind der Schlüssel zum Erfolg. Die neuen Zuschläge müssen während der Behandlung oder unmittelbar danach dokumentiert werden. Eine Rekonstruktion am Quartalsende ist unmöglich und betrugsanfällig. Investiere in Schulungen für dein Personal.
Die Möglichkeit der abweichenden Honorarvereinbarung bleibt erhalten. Das ist dein Sicherheitsnetz. Wenn die neuen Festpreise für deine High-End-Leistungen nicht reichen, musst du mit den Patienten reden. Bereite neue Vorlagen vor, die die Rechtslage der GOÄneu berücksichtigen.
Und falls du aktuell gewohnheitsmäßig Analogziffern nutzt, die eigentlich wackelig sind, oder Steigerungsfaktoren pauschal ansetzt: Mit der GOÄneu wird alles auf Null gesetzt. Gewöhne dich schon jetzt an eine präzisere Dokumentation von Zeit und Erschwernissen.
Der Zeitplan: Wann wird es ernst?
Mitte 2026 soll der offizielle Referentenentwurf durch das Gesundheitsministerium vorliegen. Ab hier kennen wir den exakten Gesetzestext. Im zweiten Halbjahr 2026 folgt die Abstimmung im Kabinett und Beratung im Bundesrat – das Nadelöhr, wo die Länder aus Sorge um Beihilfekosten noch bremsen könnten.
Die Verkündung und das Inkrafttreten sind für 2027 geplant. Es wird eine Übergangsfrist geben, damit sich Softwarehäuser und Praxen umstellen können. Ein Start zum 1. Januar 2028 ist realistisch.
Fazit: Die Karten werden neu gemischt
Die GOÄ-Reform 2026 ist ein historischer Schnitt. Sie beendet den unwürdigen Zustand, dass ärztliche Leistungen mit Preisen von 1996 vergütet werden. Sie ist ein klares Bekenntnis zur sprechenden Medizin und zur Freiberuflichkeit.
Aber sie ist kein Selbstläufer. Die neue Komplexität der Zuschläge, die rigide betriebswirtschaftliche Kalkulation und der Wegfall des flexiblen Steigerungsfaktors fordern dich als Unternehmerin oder Unternehmer.
Wer sich jetzt zurücklehnt und denkt, das macht dann schon die Abrechnungsstelle, wird böse erwachen. Wer sich aber vorbereitet, sein Leistungsspektrum analysiert und sein Team schult, kann von der Reform massiv profitieren. Sorge dafür, dass du Trümpfe auf der Hand hast.
Du willst bei solchen Themen am Ball bleiben?
Die GOÄ-Reform ist nur eines von vielen Themen, bei denen wir als Ärztinnen und Ärzte im Studium komplett allein gelassen werden. Finanzen, Praxisgründung, Vermögensaufbau – das alles musst du dir selbst beibringen. Oder du holst dir Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen, die den gleichen Weg gehen.
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